2.5 Satzungsänderungen
Die Satzung bedarf dringend einer aktuellen Anpassung.
Das betrifft die genauere Definition des Mitgliederstatus: passive und  aktive.
Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt aberkannt worden, weil der BaFT  ein Berufsverband ist. Dieser Passus und die entsprechenden  Formulierungen können also gestrichen werden.
Die Amtsdauer des Vorstandes ist mit einem Jahr zu kurz. Da der Sitz mit  dem Vorstand wechselt, ergibt oder ergäbe sich dadurch ein erheblicher  Aufwand bei Umzug der Geschäftsstelle.
Bis zur Versammlung und der Einladung werden die vorgeschlagenen  Änderungen zusammengefasst und Alternativen vorgeschlagen.
In der Satzung im Anhang sind bereits gelb Punkte die zu ändern sind  gekennzeichnet.